Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich der AGB
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzng der Tennisanlage des SSV Steinach-Reichenbach e.V.
2. Allgemeine Benutzungsvorschriften
Durch das Betreten der Tennisanlage als Mieter, Mitspieler und Besucher oder durch die Reservierung von Plätzen bzw. des Tennisheims gelten die AGB‘s in allen Punkten als bekannt und wirksam.
3. Gesonderte Benutzungsvorschriften
Das Betreten und Benutzen der Plätze erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Benutzer und Besucher hat den Anweisungen des Vorstands, des Abteilungsleiters oder der Geschäftsstelle des SSV Steinach-Reichenbach e.V. Folge zu leisten. Die Plätze dürfen nur mit sauberen und geeigneten Sportschuhen betreten werden. Eltern haften für ihre Kinder. Verschmutzungen werden kostenpflichtig entfernt (mindestens
50,00 € pro Vorfall).
Die Tennisanlage sowie alle Einrichtungsgegenstände sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden. Der Mieter des Platzes bzw. jeder einzelne Benutzer haftet in vollem Umfang für von ihm verursachte Beschädigungen, Verunreinigungen oder Schäden an den Baulichkeiten, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder um Materialfehler handelt. Schäden und Verunreinigungen sind dem Vermieter und deren Mitarbeiter unverzüglich anzuzeigen. Bei Beschädigungen an den Einrichtungen sowie an der Tennisanlage selbst, unsportlichem Verhalten oder Beleidigungen der Besucher, Mitspieler oder Zuschauer erfolgt ein sofortiger Verweis von der Tennisanlage verbunden mit den daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen. Das Anbringen von Plakaten oder jeglicher anderen Art von Werbung bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des SSV Steinach-Reichenbach e.V.
4. Vermietung der Tennisplätze
Allgemeines:
Buchungen von Einzelstunden werden vorzugsweise über das Onlinebuchungssystem, in Einzelfällen per Mail oder telefonisch bei der Geschäftsstelle vorgenommen. Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die AGB‘s zugrunde liegen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Plätze zu ändern bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke und Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, solange der Mieter mindestens 48 Stunden vorher über die Inanspruchnahme informiert wird. Hat der Mieter in diesen Fällen bereits eine Zahlung geleistet, so erstattet die Tennishalle den Mietpreis für die nicht nutzbaren Stunden. Weitere Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Bei unvorhergesehenen Ereignissen (Stromausfall, u.ä.), die vorübergehend zur Unbespielbarkeit der Hallenplätze führen und die nicht dem Vermieter angelastet werden können, werden die Hallenbenutzungsgebühren nicht zurückerstattet; es werden auch keine Ersatzstunden zur Verfügung gestellt.
Preise:
Es gelten die jeweils im Buchungssystem veröffentlichten Preise je Stunde und Platz.
Alle Preise sind Bruttopreise incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Mietdauer:
Die Platzmiete berechnet sich für eine volle Stunde (60 Minuten). Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, selbst wenn der Platz nach Ablauf der Spielzeit nicht benutzt wird.
Wird über die gemietete Spielzeit hinaus gespielt, so wird für jede angefangene Stunde der Preis je Stunde und Platz berechnet.
Einzelstundenbuchungen:
Buchungen von Einzelstunden erfolgen im Namen des Mieters. Der Mietpreis für gebuchte Einzelstunden ist sofort bei Buchung fällig und wird per SEPA-Lastschrift eingezogen. Aus organisatorischen Gründen kann es jedoch vorkommen, dass die Rechnungsstellung erst nach der gespielten Stunde erfolgt. Der Mietpreis gilt solange als gestundet. Sollte der Mieter die gebuchte Stunde teilweise, oder gar nicht nutzen, besteht dennoch kein Anspruch auf Nichtzahlung des Mietpreises.
Rücklastschriften
Für Rücklastschriften, die der SSV nicht zu vertreten hat, wird für jeden Fall der Rückbuchung eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € erhoben. Diese Gebühr wird zusätzlich zu den Kosten, die durch die Rücklastschrift entstehen, erhoben.
5. Hausrecht und Haftungsausschluss
Der Vermieter und dessen Bevollmächtigte üben die Rechte des Hausherren aus. Eine Haftung des Vermieters sowie dessen Mitarbeitern und Aushilfen sowie Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände der Tennisanlage in Verbindung stehen ist gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der Tennisanlage bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Tennisanlage, auch auf den Zufahrten, Parkplätzen, Umkleiden und Duschen gleich aus welchem Grund in jedem Fall ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder bei Diebstahl / Verlust an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendung und Beschädigungen von Fahrzeugen.
6. Zuwiderhandlungen
Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann der Vermieter den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Tennisanlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises sowie weitergehend Hausverbot erteilen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht.
Der Vorstand